Kosten für Seminare

Der BDP fördert die Ausbildung seiner Teamer*innen und Aktiven u.a. in Form von Seminaren.

Um finanziell schwächer gestellte Menschen nicht zu benachteiligen, ist der BDP um eine faire und bezahlbare Preisstaffelung bemüht. In den meisten Fällen, musst du bei uns nichts zahlen. Aber selbst für Selbstzahler sind die Preise (inkl. Leitung, Übernachtung und Verpflegung) oft sehr günstig. Solltest du aber trotzdem aufgrund der Kosten nicht an unseren Bildungsangeboten teilnehmen können, bitten wir dich im Vorfeld den Kontakt mit dem Büro zu finden. Häufig können wir besonders Förderbedürftige unterstützen.

Unsere Preisstaffelung unterscheidet sich nach folgenden Gruppen:

1. BDP-Aktive (im Sinne der Seminarzahlung), sind:

  • Teamer*innen, die im jeweiligen Freizeitenjahr eine Freizeit teamen
  • BDPler*innen, die im jeweiligen Jahr den BDP aktiv strukturell gestalten, d.h.
    • Seminarleiter*innen im jeweiligen Freizeitenjahr
    • aktive eVo (an 3 von den letzten 5 Vorstandsitzungen anwesend), gVo
    • Organisatoren von Veranstaltungen, die im BDP öffentlich und für alle zugänglich ausgeschrieben werden.

Teilweise unterscheiden wir noch in "aktive Teamer*innen bestimmter Freizeiten". Um manche Freizeiten leiten zu dürfen (z.B. bei Esel-, Trekking-, Mobil-, Integrativ-Freizeiten), müssen Teamer*innen bestimmte Seminare besuchen. Teilweise sind diese für diese Teamer*nnen (nochmals) günstiger.

2. Externe sind Menschen, die nicht (aktuell) im BDP aktiv sind.

Darunter fallen auch ehemalige BDP Teamer*innen,die im jeweiligen Freizeitenjahr nicht BDP-Aktive sind.

Ergänzend gibt es folgende Regelungen:

  • Das Freizeitenjahr ist der Zeitraum von der ordentlichen Mietgliederversammlung (MV) im Herbst bis zur kommenden MV im nächsten Jahr.
  • Fahrtkosten werden nur für Freizeiten-Teamer*innen bei kostenloser Seminarteilnahme erstattet. Alle weiteren Seminar-Teilnehmer*innen übernehmen ihre Fahrtkosten selbst.
  • Sollte eine Freizeit kurzfristig abgesagt werden, müssen schon besuchte Seminare nicht bezahlt werden.
  • Weitere Regelungen können in der Ausschreibung enthalten sein.
  • Bei Fragen, z.B. wenn du dir unsicher bist, in welche Kategorie du dieses Jahr fällst, melde dich bitte vor der Veranstaltung im Büro um Missverständnisse zu vermeiden.

Regelung zur Erstattung der Fahrtkosten

Um unsere aktiven, ehrenamtlichen, engagierten Mitglieder zu unterstützen und ihr ehrenamtliches Engagement nicht von finanziellen Rahmenbedingungen abhängig zu machen, erstattet der BDP BaWü bei den meisten Veranstaltungen die Fahrtkosten nach der Fahrtkostenregelung (aus der Finanzordnung § 6).

Grundbedingungen

1. Beim jeweiligen Seminar/Veranstaltung sind Fahrtkosten überhaupt erstattungsmöglich. Dies ist in der Ausschreibung/Einladung festgeschrieben. Im Zweifel und um Missverständnissen vorzubeugen, fragt im Büro nach.

2. Ihr müsst Aktive Mitglieder im Sinne der Seminarauszahlung sein.

3. Fahrtkosten werden nur bei vollständiger Seminarteilnahme erstattet.

4. Fahrtkosten werden nur bei kostenloser Seminarteilnahme erstattet.

Wie hoch dann die Erstattung max. ausfällt, regelt die Fahrtkostenregelung wie folgt:

(1) Deckelung der Fahrtkostenerstattung Zug

Der Deckel innerhalb BW beträgt die Höhe des doppelten Baden-Württemberg-Tickets Single (momentan 26,50*2=53 €). Wir weisen außerdem auf das BaWü-Ticket-Young (bis 26 Jahre) hin. Die Höhe der bundesweiten Deckelung liegt bei 1,6 davon (momentan 75,20€ Ba"Ü Single Young Ticket bzw. 84,40€ BaWü Single Ticket).
Das Deutschlandticket/Jugendticket BW bezuschussen wir pro Präsenz-BDP-Veranstaltung mit max. 10 €.

(2) Deckelung der Fahrtkostenerstattung Auto

Der*Die Fahrer*in bekommt 15 Cent pro Kilometer, pro jede*n weitere*n Mitfahrer*in +8 ct/km. Die Deckelung für alle Autofahrten beläuft sich, angelehnt an § 6 (1), auf die Höhe des doppelten Baden-Württemberg-Tickets Single (also max. 53 €).

(3) Fahrtkostenerstattung Fahrrad

Der*Die Fahrer*in bekommt 0,20 €/km. (Warum? Auch Fahrrad fahren kostet Geld, oft mehr Zeit – und dies soll angesichts der hohen ökologischen Verträglichkeit entsprechend honoriert werden.)

(4) Sonderregelung

Für Seminarleiter*innen und begründet für die Anreise zu Zeltplatzfreizeiten werden die Fahrtkosten in Absprache mit dem Büro nicht gedeckelt.

(5) BahnCard Gutschein

Juleica-Inhaber*innen können über uns beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW einen Gutschein zum Erwerb einer ermäßigten BahnCard beantragen.
Den Antrag findet ihr hier.

(6) Regelung BahnCard

Wenn der Betrag, der jährlich für Fahrten ohne den BahnCard-50-Rabatt im Rahmen von BDP-Maßnahmen aufgewendet werden würde, die Kosten einer BahnCard 50 um das Doppelte übersteigt, erstattet der BDP die Kosten für eine Bahncard 50 (79,90€ für Personen unter 27 Jahren / 244€ für Personen ab 27 Jahren). Von diesem Betrag ziehen wir den Betrag von 26,-€ ab, den Juleica-Inhaber beantragen können. Den Antrag für die Kostenerstattung findet ihr hier.